Schäden an Sockelputzen
Schäden an Sockelputzen nehmen deutlich zu, seit wegen der leichten Baustoffe und Perimeterdämmungen €žandere Sockelputze als €žfrüher verwendet werden müssen. Der €žgute alte Sockelputz aus Zementmörtel kann auf Leichtziegelmauerwerk bzw. Perimeterdämmungen wegen der sehr hohen Rissgefahr nicht mehr verwendet werden. Deshalb bietet die Putzindustrie €žSockelleichtputze an.
Dies hat in den letzten Jahren zu Putzschäden wie
Abplatzungen
geführt.
Erläuterungen an einem Beispiel:
Der Sockelputz zeigt Abplatzungen und wolkenartige Verfleckungen im Putz. An der Kellerumfassung, welche vom Sockelputz überdeckt wird, ist eine Perimeterdämmung aufgebracht. Dieser Sockelputzbereich wurde zusätzlich mit Putzgewebe aus Kunststoff bewehrt. Die betroffenen und geschädigten Sockelbereiche sind direkt am Asphalt bzw. Plattenbelag der Gehwege der West- und Südseite angeschlossen.
Die Putzarbeiten wurden im Jahr 2000 und die Anarbeitung der Gehwege im Jahr 2001 ausgeführt.
Foto 1 Wand Westseite, mit deutlichen Ausblühungen (blau durch ursprünglichen Anstrich bzw. Putzfarbe), Abplatzungen
Foto 2 Feuchtigkeit im Sockelputz
Foto 3 Detail Putzschäden Westen
Foto 4 Detail Schaden
Ursache der Putzschäden
Die Putzschäden sind in erster Linie durch Feuchtigkeit entstanden, Bodenfeuchtigkeit wird durch sogenannte €žPutzbrücken in den Putz eingetragen. Insbesondere bei den modernen leichteren Sockelputzen wird Feuchtigkeit leichter als bei herkömmlichen Putzen kapillar vom berührenden Erdreich nach oben transportiert. Dadurch entstehen derartige Schadensbilder.
Nach der DIN 18195 Bauwerksabdichtung Teil 4 aus 83 genügte es, dass der Sockelbereich mit "ausreichend wasserabweisenden Bauteilen" ausgeführt wird. Durch den Einbau von Perimeterdämmungen und Verwendung leichter Baustoffe war es nicht mehr möglich, den Sockel mit €žhartem Zementmörtel (Mörtelgruppe III) zu verputzen. Dies hatte zu umfangreichen Rissen geführt, deshalb hat die Putzindustrie €žLeichtsockelputze entwickelt. Diese Leichtsockelputze waren wesentlich weniger anfällig zu Rissbildung auf leichten Baustoffen bzw. Perimeterdämmungen, da sie weicher sind. Die Putze sollen ausreichend wasserabweisend sein, d.h. einen
w-Wert <= 0,5
und einen
sd - Wert <= 2,0
und
w * sd  <= 0,2 sein (DIN 18550 Teil 1).
Mit der Überarbeitung der DIN 18195 (Ausgabe August 2000) wurde auch der Teil 4 (Bauwerksabdichtungen gegen Bodenfeuchte ect.) überarbeitet. Hier unter Pkt. 6.1.3 die Abdichtung nach 6.1.1 (Anmerkung: vertikale Dichtung) muss bis zum Fundamentabsatz reichen und so an die waagrechte Abdichtung nach 6.1.2 (Anmerkung: horizontal Abdichtung z.B. der Erdgeschossumfassung) herangeführt oder mit ihr verklebt werden, dass keine Feuchtigkeitsbrücken, insbesondere im Bereich von Putzflächen entstehen können (Putzbrücken).
Der Bezug auf die Putzbrücken bedeutet, dass unter das Erdreich geführte Putzflächen abzudichten sind. Detaillierter wurde der Punkt nun in der Richtlinie Fassadensockelputz Aussenanlage aus dem Jahre 2002 vom Fachverband der Stuckateure und Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (Baden-Württemberg) beschrieben. Hier wird ganz deutlich auch auf die Verantwortung der Planung hingewiesen
Verschuldung der Mängel
Die Ausführung der Putzarbeiten wurde zu einem Zeitpunkt durchgeführt, zu dem auch die Norm DIN 18195 gerade neu herausgebracht wurde. Die vorstehend zitierte Richtlinie aus dem Jahr 2002 wurde also später als die Putzarbeiten bzw. die Asphaltarbeiten herausgegeben.
Neue Richtlinien werden immer dann herausgegeben, wenn es zu Schäden gekommen ist. So ist es auch hier, neue Wandbaustoffe erfordern andere Putze und flankierende Massnahmen.
Inwieweit der vorhandene Sockelputz die erforderlichen Eigenschaften eines wasserabweisenden Putzsystems erfüllt, müsste durch Untersuchungen geklärt werden (Hinweis Foto 2).
Zusammenfassung
Die vorgefundenen Schäden im Sockelputzbereich haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies wurde inzwischen auch in den Normungen und Richtlinien berücksichtigt.
Die nach heutigem Stand der Technik notwendige Abdichtung des Sockelputzes im Bereich erdberührender Flächen einschliesslich Anbringen einer Noppenbahn, wird erst in jüngster Zeit eigens "gefordert", nachdem entsprechende Schäden aufgetreten sind. Nach dem heutigen Stand der Technik liegt hier eindeutig ein Planungs- und ein Ausführungsfehler vor.
Inwieweit dem beteiligten Architekt ein Planungsfehler vorzuwerfen ist, stellt eine Rechtsfrage dar. Ebenso stellt es eine Rechtsfrage dar, inwieweit die beteiligten Firmen Bedenken gegen diese Ausführung hätten anmelden müssen. Derartige Schäden wurden zum Zeitpunkt der Ausführung bereits veröffentlicht z. B. im deutschen Architektenblatt 5/2000.
Foto 5 Beispiel Mangel am Sockel durch fehlende Abdichtung bei WDVS, siehe vorstehendes Detail
Aus IRB Thies Bauschadensammlung Band 13 als Beispiel bei WDVS
Sinngemäss gilt dies auch bei Putzen nach DIN 18195
Aus diesem Grund sehe ich hierzu eine erhebliche Verantwortung der Planer. Andererseits ist die Frage noch offen, inwieweit der Putz den Anforderungen €žwasserabweisende entspricht.
Die zusätzliche Abdichtung des Sockelputzes ect. stellt im übrigen keine Nebenleistung dar, diese Arbeiten sind eigens zu beauftragen und zu bezahlen.
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