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Maßtoleranzen 1. Aufgabenstellung
Im offenen Treppenhaus, welches auch als Eingangshalle dient, sind Unstimmigkeiten durch Maßabweichungen zwischen Stahltreppen (Stahlwangen) und der östlichen bzw. westlichen Treppenhauswand entstanden. Die Treppenhauswände wurden in Stahlbeton erstellt und sind verputzt. Meine Aufgabe ist es, festzustellen inwieweit Mängel
durch überschreiten der zulässigen Toleranzen vorliegen. Als Grundlage dient dazu die DIN 18201 + 18202. Außerdem war die Trennwand zwischen Flur und Besprechungsraum zu prüfen. Foto 1 Beispiel Abstand Wange Putz Austritt 1. OG 2
2. Vermessung Zur Überprüfung wurde entsprechend DIN 18202 Hilfsparallelen im Abstand von 10 cm angetragen. Die Messungen erfolgten mit Meterstab, Laser – Distanzmessgerät Fabr. Bosch und Lasergerät mit 90 ° Winkelprisma Fabr. Stabila. 2.1 Treppenraum 1. – 2. OG Als Hilfskonstruktion wurden in die Ecken Holzbohlen befestigt. Darauf wurden die jeweiligen Abstände von 10 cm aufgetragen. An der Längsrichtung (Treppenhausbreite > 6
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Foto 3 Laser eingerichtet 4 Foto 5 Messpunkt westl. Wand 6 2.2 Treppenhaus EG – 1. OG Hier wurde das selbe Messverfahren angewandt. Foto 6 Messpunkt östl. Wand 7 Foto 7 Messpunkt westl. Wand 8
3. Messergebnisse Das Maß in Klammer wird weiter unten erklärt (Messung an der Alulatte) 9
3.2 vom EG zum 1. OG
Wie im Vergleich der Messergebnisse mit den zulässigen Toleranzen ersichtlich, sind die Winkeltoleranzen eingehalten. 10
4. Grenzabmessungen Die zulässigen Grenzabmessungen sind ebenfalls eingehalten. 11
5. Ebenheitstoleranzen Die Überprüfung erfolgte mit einer 2,5 m langen Alu - Richtlatte und Messkeil. Foto 8 beginnend vom EG zu 1. OG Westwand 3,5 mm 12 Foto 9 Längswand 2 mm
14 15 Foto 12 vom 1. OG zum 2. OG 16 17 18 Foto 15 Messung lichte Breite von der Stahllatte aus ohne Unebenheit zu berücksichtigen = Maß in Klammer auf Seite 9 Vorstehende Bilder sind beispielhaft für die durchgeführten Messungen. Die Ausführung der östlichen Wand, insbesondere im oberen Bereich ist zu beanstanden. 19 Bei vorstehend beschriebenen Messungen ist Zeile 6, Spalte 7 maßgebend. Beim 2. Ortstermin wurde besprochen, dass die Unebenheiten der östliche Wand durch einen Ausgleichputz beseitigt werden. Die übrigen Wände im Bereich der Treppenanlage befinden sich im Rahmen der zulässigen Toleranzen. Bauseits ist geplant, dann einen Spritzputz aufzubringen. 20 6. Trennwand Besprechungszimmer EG Foto 16 Abweichung senkrecht im Rahmen der zulässigen Toleranzen Kein Mangel 21
7. Büroraum nördl. vom Besprechungszimmer Messungen links der Türe, Wand zum Flur. Foto 17 Abweichung im oberen Bereich über das Maß der zulässigen Toleranzen 2 23 Foto 19 betroffener Bereich links der Türe, Zarge ist senkrecht. 24 Betroffen sind ca. 4 m² Wandfläche. Eine Nachbesserung wäre unverhältnismäßig. Deshalb wird von allen Seiten eine Minderung gewünscht. Die vom Architekten angesetzte Minderung in Höhe von €360,-- netto ist zu hoch angesetzt. Minderungen werden z. B. nach der Zielbaummethode von Dr. Auernhammer errechnet: ![]()
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