Sachverst3

Dipl. Ing. FH   Richard  Geiger  freier Architekt
von der HWK für Schwaben öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das
Maurer-, Beton- und Stahlbeton, Kälte-, Wärme- und Schallschutzisoliererhandwerk

Maßtoleranzen

1.    Aufgabenstellung

 

Im offenen Treppenhaus, welches auch als Eingangshalle dient, sind Unstimmigkeiten durch Maßabweichungen zwischen Stahltreppen (Stahlwangen) und der östlichen bzw. westlichen Treppenhauswand entstanden. Die Treppenhauswände wurden in Stahlbeton erstellt und sind verputzt. Meine Aufgabe ist es, festzustellen inwieweit Mängel

  • am Rohbau oder

 

  • bei den Putzarbeiten
  • bzw. Treppenanlage

 

durch überschreiten der zulässigen Toleranzen vorliegen.

Als Grundlage dient dazu die DIN 18201 + 18202.

Außerdem war die Trennwand zwischen Flur und Besprechungsraum zu prüfen.
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Foto 1 Beispiel  Abstand Wange Putz Austritt 1. OG


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2.    Vermessung

Zur Überprüfung wurde entsprechend DIN 18202 Hilfsparallelen im Abstand von 10 cm angetragen. Die Messungen erfolgten mit Meterstab, Laser – Distanzmessgerät Fabr. Bosch und Lasergerät mit 90 ° Winkelprisma Fabr. Stabila.

2.1 Treppenraum 1. – 2. OG

Als Hilfskonstruktion wurden in die Ecken Holzbohlen befestigt. Darauf wurden die jeweiligen Abstände von 10 cm aufgetragen. An der Längsrichtung (Treppenhausbreite > 6

  • wurde eine Schnur gespannt. Auf die Längsrichtung und den Abstandspunkt wurde der Laser eingerichtet und im rechten Winkel zum Hauptpodest projiziert. Der Laserpunkt wurde dann übernommen und die Abstände eingemessen.

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Foto 3 Laser eingerichtet


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Foto 5 Messpunkt westl. Wand


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2.2 Treppenhaus EG – 1. OG

Hier wurde das selbe Messverfahren angewandt.
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Foto 6 Messpunkt östl. Wand


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Foto 7 Messpunkt westl. Wand


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3.    Messergebnisse
3.1 vom 1. zum 2. OG
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Das Maß in Klammer wird weiter unten erklärt (Messung an der Alulatte)


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3.2 vom EG zum 1. OG
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Wie im Vergleich der Messergebnisse mit den zulässigen Toleranzen ersichtlich, sind die Winkeltoleranzen eingehalten.


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4.    Grenzabmessungen
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Die zulässigen Grenzabmessungen sind ebenfalls eingehalten.


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5.    Ebenheitstoleranzen

Die Überprüfung erfolgte mit einer 2,5 m langen Alu - Richtlatte und Messkeil.
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Foto 8 beginnend vom EG  zu 1. OG Westwand 3,5 mm


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Foto 9 Längswand 2 mm

 

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Foto 11 Längswand senkrecht


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Foto 12 vom 1. OG zum 2. OG


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Foto 13 senkrechte Kontrolle


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Foto 14 bei Austritt 2. OG, zul. Toleranz deutlich überschritten


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Foto 15 Messung lichte Breite von der Stahllatte aus ohne Unebenheit zu berücksichtigen = Maß in Klammer auf Seite 9

Vorstehende Bilder sind beispielhaft für die durchgeführten Messungen.

Die Ausführung der östlichen Wand, insbesondere im oberen Bereich ist zu beanstanden.


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Bei vorstehend beschriebenen Messungen ist Zeile 6, Spalte 7 maßgebend.

Beim 2. Ortstermin wurde besprochen, dass die Unebenheiten der östliche Wand durch einen Ausgleichputz beseitigt werden. Die übrigen Wände im Bereich der Treppenanlage befinden sich im Rahmen der zulässigen Toleranzen. Bauseits ist geplant, dann einen Spritzputz aufzubringen.


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6.   Trennwand Besprechungszimmer EG
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Foto 16 Abweichung senkrecht  im Rahmen der zulässigen Toleranzen

Kein Mangel

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7.    Büroraum nördl. vom Besprechungszimmer

Messungen links der Türe, Wand zum Flur.
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Foto 17 Abweichung im oberen Bereich über das Maß der zulässigen Toleranzen


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Foto 18 bei ca. 2 m Höhe  bereits 10 mm Abweichung

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Foto 19 betroffener Bereich links der Türe, Zarge ist senkrecht.

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Betroffen sind ca. 4 m² Wandfläche. Eine Nachbesserung wäre unverhältnismäßig. Deshalb wird von allen Seiten eine Minderung gewünscht.

Die vom Architekten angesetzte Minderung in Höhe von €360,-- netto ist zu hoch angesetzt.

Minderungen werden z. B. nach der Zielbaummethode von Dr. Auernhammer errechnet:
425859739460749543961036175104

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