Sachverst3

Dipl. Ing. FH   Richard  Geiger  freier Architekt
von der HWK für Schwaben öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das
Maurer-, Beton- und Stahlbeton, Kälte-, Wärme- und Schallschutzisoliererhandwerk

Unter "weisser Wanne" versteht man die Abdichtung eines Kellers gegen  Feuchtigkeit und (drückendes) Wasser durch Verwendung von  wassertundurchlässigem Beton (WU- Beton). Die Planung und Ausführung ist in DIN 1045 Beton- und Stahlbeton und der WU- Richtlinie des DAfStb geregelt .

Nachstehend die entsprechenden Auszüge aus der WU Richtlinie:

beanspr_kla

Einteilung in Nutzungsklassen

nutzungskl

Drückendes Wasser ist vorhanden bei:

 - Gebäude im Grundwasser
 - stauendes Wasser (Niederschlag oder Hangwasser) bei bindigem Boden

Bei Grundwasser ist die “weisse Wanne” mind. 30 cm über höchsten Grundwasserspiegel auszuführen.

Bei stauendem Wasser (bindige Böden etc.) ist die weisse Wanne bis über das Gelände auszuführen. Diese Notwendigkeit führt immer wieder zu Mängeln, da trotz “weisser Wanne” z. B. Fensteröffnungen nicht einbezogen werden. Staut sich Wasser z. B. bei heftigen Regen in der ehemaligen Baugrube, dringt dieses dann bei ungesicherten Kellerfenstern ins Gebäude.

Es ist deshalb von Seiten des Planers zu prüfen, ob anstatt einer weissen Wanne eine andere, einfachere Abdichtung in Kombination mit einer Drainage nicht sinnvoller wäre. Eine Drainage verhindert stauendes Wasser.

Für die Planung und Ausführung von WU- Beton ist zu beachten:

  • Rissebeschränkung

rissbreiten

 -  Fugenbänder an Betonierabschnitten, Fugen etc.

 - Entsprechender WU- Beton einschliesslich Verarbeitung

 - Entsprechende Beton - Nachbehandlung
Ausführung

Dass Beton besonders beim Abbindevorgang schwindet (Volumen wird kleiner), ist  bekannt. Risse treten auf, wenn Bauteile beim Schwinden behindert  werden. Es treten auch Zwangsspannungen beim Abbindevorgang durch  Hydrationswärme (Volumen vergrößert sich) auf.

Bei Bodenplatten treten Zwangsspannungen durch Reibung gegenüber dem Boden und besonders durch Verhakungen im Untergrund z. B. durch Fundamente, Vertiefungen, Schächte etc.

Bei Wänden tritt Zwang durch die Verbindung z. B. zur Fundamentplatte auf.  Bodenplatten werden vorher betoniert und sind "weiter fortgeschritten"  im Schwindverhalten und die Hydrationswärme ist normalerweise dort schon abgebaut.

Es gibt 2 Möglichkeiten für die Bauart von weissen Wannen.

  1. Bauweise mit beschränkter Rissbreite
  2. Die zwangsläufig auftretenden Risse werden durch Einbau entsprechender  Armierung so gering gehalten, dass keine Durchfeuchtung stattfindet. Es wird mit Rissen gerechnet, die jedoch max. 0,2 mm breit sein sollen.

    Kalkulierte Rissbreiten von 0,2 mm genügen  erfahrungsgemäß einer Druckwasserhöhe bis max. 2,5 m.

    Bei normgerechter Beschränkung der Rissbreite wird ein  erheblicher Mehrverbrauch an Baustahl notwendig. 

  1. 2. Bauweise mit verminderter Rissbildung

Auszug aus Schadis IRB- Verlag:

Die durch Zwang innerhalb der Bauteile entstehenden Längszugspannungen  können so gering gehalten werden, dass die Zugfestigkeit des Betons  nicht erreicht wird. Dazu sind konstruktive, betontechnologische und  ausführungstechnische Massnahmen erforderlich

- günstige Bauteilformen und Bauteilabmessungen

- glatte Bauwerksunterseite ohne Verhakungen im Baugrund,

- genügend grosse Bauteilabmessungen ohne Querschnittsänderungen,

- ausreichende Fugenanordnung,

- günstige Betonzusammensetzung,

- sorgfältige Verdichtung des Betons,

- zusätzliche Nachverdichtung sowie

- sofort einsetzende und langandauernde Nachbehandlung des Betons.

Je ungünstiger die Konstruktion gewählt wird und je weniger die  betontechnologischen und ausführungstechnischen Belange beachtet werden, um so wichtiger ist die Ausbildung von Fugen. Fugen können  Zwangbeanspruchungen in den Bauteilen gering halten; sie sind aber oft  auch Schwachpunkte der Konstruktion. Fugen bedürfen einer sorgfältigen  Planung. Die richtige Anordnung von Fugen ist im Gesamtzusammenhang mit  folgenden Kriterien zu sehen:

- Lagerung der Bauteile (z.B. Sohlenunterseite uneben, Wände auf vorher hergestellter Sohle betoniert),

- Abmessungen der Bauteile (Länge, Höhe und Dicke),

- Bewehrungsanordnung,

- Betonierablauf,

- Wärmeentwicklung des Betons (Zementart, Zementmenge),

- Schwindverhalten des Betons (Wassergehalt, Austrocknung),

- Erhärtungsbedingungen (Nachbehandlung, Jahreszeit, Wetter).

Bei Sohlen mit unebener Unterseite (Fundamentvertiefungen, Aufzugschächte)  ist mit vollem Zwang zu rechnen; die Rissgefahr ist gross. Entstehende  Risse können durch die gesamte Bauteildicke durchgehen und sind bei  entsprechender Breite wasserführend. Diese Risse müssen später verpresst  werden. Bei Wänden, die auf vorher betonierter Bodenplatte erstellt  werden, sind zum Vermeiden von Rissen stets Fugen in engeren Abständen  anzulegen als bei Wänden, die mit der Sohle in einem Arbeitsgang  betoniert werden. Die Abstände sind abhängig von:

- Betonierbedingungen,

- Wanddicke d,

- Wandhöhe h.

Der Abstand a der Arbeitsfugen bzw. Scheinfugen kann bei Wanddicken von d = 0,30 bis 2 m abgeschätzt werden:

Fugenabstand a kleiner gleich 9-2,5 d in mm

Abstände von Arbeitsfugen bzw. Betonierfugen zur Aufteilung der Wände in  Betonierabschnitte sollten ausserdem nicht grösser als die 2,5fache  Wandhöhe h sein [3]: Betonierfugenabstand a kleiner gleich 2,5 h.

Scheinfugen innerhalb der Betonierabschnitte sollten kleinere Abstände von  höchstens der zweifachen Wandhöhe h haben, da hier der entstehende Zwang wegen des wirkenden Restquerschnitts grösser ist als bei Arbeitsfugen:

Scheinfugenabstand a gleich oder kleiner als 2,0 h.

Zusätzlich zu den erforderlichen konstruktiven Bedingungen gehören folgende betontechnologische und bautechnische Bedingungen:

- Verwendung von Zement mit niedriger Wärmeentwicklung (z. B. Zement Z 35 L-NW),

- niedrige Frischbetontemperatur (möglichst gleich oder kleiner als 15 Grad C),

  • niedrige und möglichst gleichbleibende Lufttemperaturen, keine direkte Sonneneinstrahlung.

Aus dieser Veröffentlichung des IRB- Verlages erkennt man die  Schwierigkeiten der Herstellung weisser Wannen bzw. den hohen  Stahlverbrauch bei Rissbeschränkung weiter oben unter 1.  Rissbeschränkung durch zusätzliche Armierung.

Eine "weisse Wanne" ist eine Abdichtungsmöglichkeit gegen drückendes Wasser.  Leider wird oft, auch von Bauschaffenden die Meinung vertreten, mit  einer "weissen Wanne" sind alle Abdichtungsprobleme erledigt. Dabei wird  oft aus Kostengründen auf die richtige, konsequent ausgebildete weisse  Wanne verzichtet. Wählt man den Weg der Rissbeschränkung (1), so ist  erheblich mehr Baustahl hierfür nötig als für die statisch erforderliche Menge. Auch mit der Ausführung mit verminderter Rissbildung (2) sind  erhebliche Mehraufwendungen in Planung und Ausführung nötig.

Beide Lösungen kosten richtig Geld.

Eine Wanne ist notwendig, wenn drückendes Wasser ansteht. Drückendes Wasser ist vorhanden, wenn man

  • ins Grundwasser baut
  • wenn sich Oberflächenwasser im Arbeitsraum - Bereich sammeln kann, weil der  Baugrund nicht sickerfähig ist, bzw. wenn Hangwasser auftritt.

Drückendes Wasser kann bei einem nicht sickerfähigem Baugrund durch Drainagen  verhindert werden. Dann genügt eine Abdichtung gegen nicht drückendes  Wasser entsprechend DIN 18195.

Drainagen sind bei bindigen Böden und Hanglagen sowieso nötig, wenn Kellerfenster unter dem Gelände (mit Lichtschächten etc.) vorhanden sind. Ansonsten  besteht Gefahr, dass sich bei entsprechendem Niederschlag das Wasser im  ehemaligen Arbeitsraum so hoch staut, dass das Wasser über die  Fensterbrüstung läuft.

Eine weitere Möglichkeit für die Ausführung einer "weissen Wanne" besteht  eventuell darin, Risse in Kauf zu nehmen und diese dann zu verpressen.

Selbstverständlich bedarf diese "Lösung"

  • einer sauberen Planung bei der Gefahrenpunkte ausgeschlossen werden
  • Einsatz einer wohlüberlegten Betontechnologie wie unter 2. beschrieben
  • konsequente Beton - Nachbehandlung

und

  • der Bauherr muss über die Problematik aufgeklärt werden. Es muss ihm klar  gelegt werden, dass er sich zwar erheblich Geld sparen kann, er aber das Risiko und die Kosten für eventuelle Verpressarbeiten hat.
  • diese "Lösung" muss vertraglich exakt definiert sein.
  • es muss ein klar vereinbartes Zusammenspiel von Architekt, Tragwerksplaner und ausführender Firma vorhanden sein, mit dem nötigen  Vertrauensverhältnis zum Bauherrn.

Der Verfasser dieses Berichtes hat diese "Lösung" mehrmals mit Erfolg  angewandt. So konnten z. B. bei einer Tiefgarage mit 48 Stellplätzen rd. € 20 000,-- gespart werden, weil auf die Rissbeschränkung verzichtet  wurde. Übrigens, es sind keine wasserführenden Risse aufgetreten.

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